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Wie hoch sind die Betriebskosten für eine Kleinkläranlage? Die Betriebskosten setzen sich zusammen aus Wartungskosten (meist 3 x pro Jahr mit je 80,00 - 120,00 €), der Schlammentsorgung (ca. 0,4 m³ pro EW und Jahr zu je 20,00 - 40,00 € pro m³) und den Energiekosten (kleinster Faktor mit 8,00 - 10,00 € pro EW im Jahr). Die Betriebskosten belaufen sich somit auf ca. 2,00 € pro gereinigtem Kubikmeter Abwasser (bei 4 EW und einem Tagesanfall von 150 l pro Person nach DIN).
Wer übernimmt den Einbau und die Wartung? Beim Einbau von Abwasseranlagen aus PE sind im Gegensatz zu Beton-Anlagen auch Eigenleistungen möglich, da kein schweres Gerät benötigt wird. Sinnvoll ist aber, mindestens für einen Teil der Leistung einen qualifizierten Fachbetrieb heranzuziehen.
Ist ein zentraler Kanalanschluss geplant? Hierüber geben Bauämter bzw. Abwasser-Zweckverbände Auskunft. Folgende Faustregel gilt als Anhaltspunkt: Sammelgruben sind sinnvoll, wenn ein zentraler Kanalanschluss innerhalb von 5 Jahren kommt. Kleinkläranlagen sind sinnvoll, wenn eine Erschließung in frühestens 5 – 10 Jahren erfolgt.
Fällt Ihr Abwasser saisonal und in geringen Mengen an? Falls das zutrifft, wie z.B. bei Kleingärten und Wochenendhäusern, dann ist die Sammelgrube die richtige Lösung. Bei dauerhaft von mindestens zwei Personen bewohnten Häusern ist dagegen der Betrieb einer Kleinkläranlage günstiger.
Was sagt die Untere Wasserbehörde? Vor
Errichtung einer Kleinkläranlage muss die Untere Wasserbehörde die sog.
„Wasserrechtliche Erlaubnis“ erteilen. Die wird benötigt, um gereinigtes
Abwasser in einen Bach zu leiten oder vor Ort im Untergrund zu versickern. Gerne
unterstützen wir Sie beim Kontakt mit der für Sie zuständigen Behörde und der
Beantragung Ihrer Anlage. |
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